Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege beinhaltet, neben dem Grundangebot Unterkunft, Verpflegung, Grund- und Behandlungspflege und soziale Betreuung, ein breites Spektrum an Leistungen durch kompetente Fachkräfte. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die individuelle Beratung zu allen finanziellen Fragen durch ausführliche Vorbesprechungen mit dem zu Pflegenden und ihren Angehörigen.

Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.

Die Zuschusshöhe ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner eines Heims den gleichen Eigenanteil (sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).

Die Pflegesätze unserer Einrichtungen können jeweils im Punkt „Preise“ eingesehen werden. Gern stehen Ihnen unsere Verwaltungsmitarbeiterinnen für weitere Informationen diesbezüglich zur Verfügung.